De la petenţi uniţi bistriţeni la Supplex-ul transilvănean ortodox din 29 aprilie 1761. Încercare interpretativă asupra cîtorva memorii eclezeastice din perioada tereziană transilvană

  • Subiect: Die theresianische Zeit hat in Siebenbürgen eine unter anderem rege Bittschriftverkehr ins Leben gerufen. Die zu verfassenden Bittschriften wurden, bevor sie an höhere Instanzen zu verschicken waren, zunächst an Lokalbehörden adressiert. Das kann aus dem Lesen solcher Quellenarten entnommen werden. Unser Beitrag nimmt sich in seinem ersten Teil vor, die Gravamina, die Bittschriften, welche von den Bistritzer rumänischen unierten Geistlichen redigiert worden waren, einer historischen Lesung zu unterziehen. Es wurde diesbezüglich drei Bittschriften untersucht, welche an den Bistritzer Rat gerichtet waren. Der Rumäne Petrus Dobra, der eine Finanzstelle in der Habsburger Bürokratie Siebenbürgens innehatte, machte den Bistritzer Rat darauf aufmerksam, die Inkraftsetzung der Portio canonica der unierten Geistlichen nicht weiter verschoben, schon gar nicht ausser Acht lassen zu wollen. Dem Bistritzer Rat wird weiters vorgeworfen, die dem unierten Geistlichen vergebenen Privilegien verheimlicht zu haben. Dies habe dazu geführt, dass die Heilige Union (Sacra Unio) - denn die Rumänen die "Impostores"(Aufwiegler zur Rückwendung an die Orthodoxie) wiederfolgten- wäre allmählich zum Scheitern gebracht gewesen. Der Aufmerksamkeit würdig ist die von einem unierten Geistlichen "Ioan Popa Lup" - Priester Johann Wolf - redigierte Bittschrift, wonach der Bistritzer Rat erbetet wird, ihn aus dem Leibeigenzustand zu befreien. "Popa Lup" ermahnt zugleich denselben Rat, von der Leibeigenschaftzinse, welche einem Bistritzer Senator zu entrichten war, befreit zu werden. Das Recht auf die Portio Canonica mitsammt der Eingemeindung in die Gemeinde Waltersdorft (Dumitriţa) waren auch erhoben. Zu dieser Bittschrift nimmt auch der unierte Fogarascher Bischof Gregor Maior Stellung, indem der Bistritzer Rat darum ersucht worden war, die die Befreiung des unierten Geistlichen Popa Lup betreffenden Massnahmen sofortig in die Tal umsetzen zu wollen. Das Verhalten der Gemeinde Waltersdorf verslässe gegen die k.k.Landesregelungen, gegen den Status der Herrscherskonfession sowie gegen die allgemeingültigen Ansprüche der christlichen Caritas (Nächstenliebe). Der letzte Teil der Arbeit behandelt die von anonimen, höchstwahrscheinlich orthodoxen Poppen abgefasslen, an das Gubernium des Grossfürstentuns Siebenbürgen beantragte Bittschrift. Die Autoren der Bittschrift solen darauft abgezielt haben, die neugewonenen unierten Kirchen, welche den Orthodoxen aufwieglerisch nochmals zugeschlagen worden waren, weilerhin unter Kontrolle behalten zu dürfen. Es wird die Beschwerde erhoben, einen nicht unierten Bischof ins Amt rufen sowie das Recht, neue Poppen oder Geistliche im Land ausbilden zu dürfen. Die untersuchten Quellen sollen darauf hindeuten, dass die Vorrechte der unierten Geistlichen auf lokaler Ebene lange nach deren Publikation kaum in die Tat umgesetzt waren. Die Orthodoxen andererseits rangen noch für die Emanzipation in der Gesetzgebung, wenngleich in den Gemeinden im Grossfürstentum Siebenbürgen keine Hemmungen zum freien Religionsexercitium zu vermerken war im Vergleich mit den im Reich oder in den österreichischen Ländern bisherigen ausgeübten, zeitgenössischen Toleranz verhältnissen.
  • Limba de redactare: română, germană
  • Secţiunea: Istorie
  • Vezi publicația: Revista Bistriţei: RB
  • Editura: Accent
  • Loc publicare: Cluj-Napoca
  • Anul publicaţiei: 2005
  • Referinţă bibliografică pentru nr. revistă: XIX; anul 2005
  • Paginaţia: 195-209
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