Comitatul Severinului la sfârşitul secolului al XVII-lea

  • Subiect: Im Spätsommer des Jahres 1688 gelangte das Severiner Komitat (in der Berg- und Hugelgegend des östlichen und süd-östlichen Banats, mit Hauptpunkten in Karansebesch, Lugosch, Orschowa, Mehadia und Bogschan gelegen) infolge des siegreichen Vorgehens der kaiserlichen Truppen unter die Botmässigkeit des Habsburgerreiches. Zu gleicher Zeit kehrten auch die 1658 vor der Osmanenherrschaft geflüchteten und sich vorwiegend in dem benachbarten Hunyader Komitat aufhaltenden Severiner Edelleute in die alte Heimat zurück und forderten seitens der Wiener Hofkammer, bzw. der Neoacquistischen Kommission und des Hofkriegsrates die gänzliche Wiedereinsetzung in den Genuss ihrer früheren Rechte. In der Folge entwickelte sich bis zum Karlowitzer Frieden (26. Januar 1699) - der das Habsburgerreich zur Räumung des Banats und somit auch des Severiner Komitats verpflichtete - eine dauernde Auseinandersetzung zwischen der kaiserlichen und der adeligen Auffassung hinsichtlich des Verwaltungssystems und, in gleichem Masse, des Eigentumsrechtes über den Ackerboden und über andere Imobilien. Die Wiener Hofstellen vertraten die Ansicht, dass das Severiner Komitat, als ein durch Waffengewalt besetztes Gebiet, bis zum Friedensschluss einer Militärverwaltung zu unterliegen hatte und stellten darum ein Kriegskommissariat in Karansebesch auf. Um sich auch die Unterstützung der zurückgekehrten Edelleute (die meisten von ihnen rumänischer Abstammung) zu sichern, duldete der Wiener Hof die Wiedererrichtung der Komitatsverwaltung unter Leitung des Vizegespans Peter Măcicaş (Macskasi) von Tincova. Die Severiner Edelleute verfolgten aber eine restitutio in integrum der Lage vor 1658, d.h. auch das Recht der freien Wahl ihres Öberhauptes, des Öbergespans (vor 1658 auch als Karansebesch-Lugoscher Banus bekannt). Dem Wettstreit gingen 1698 die Severiner Edelleute, durch die Ernennung des erwähnten Peter Măcicaş zum Öbergespan, als Sieger hervor. Nur war dies ein Pyrrhus-Sieg, denn der Karlowitzer Frieden setzte allen Bemühungen der Severiner Edelleute ein jähes Ende. Hinsichtlich des Eigentumsrechtes über den Ackerboden war aber die Stellungnahme der Wiener Hofstellen sehr straff und zu keinem Kompromiss geneigt. Der Ackerboden und auch andere Imobilien wurden den Severiner Edelleuten und dem rumänischen Landvolk nur mit Nutzungsrecht bei der Entrichtung eines Pachtzinses überlassen, ohne dass daraus ein reelles Eigentumsrecht erwachsen sollte. Alle diesfälligen Bemühungen der Severiner Edelleute blieben fruchtlos; das Prinzip uti possidetis behielt seine Gültigkeit bis zur Räumung des Komitats durch die Kaiserlichen. Aufgrund unbekannter, im Anhang veröffentlichten Urkunden, erörtert der Aufsatz diese zwei Hauptfragen der Severiner Komitatsgeschichte am Ende des 17. Jahrhunderts und kommt zur Schlussfolgerung, dass die 1688-1699 vom Wiener Hof hier gesammelten Erfahrungen einen späteren Niederschlag gefunden haben. 1716-1718, als die Habsburger das ganze Banat besetzten, stand einer schon fest: kein vorhergehender Rechtstitel oder Rechtsanspruch wurde mehr berücksichtigt, sondern das Land als unmittelbare Krondomäne eingerichtet.
  • Limba de redactare: română, germană
  • Secţiunea: Arheologie - Istorie
  • Vezi publicația: Tibiscum
  • Editura: Muzeul Judeţean de Etnografie şi Istorie Locală Caransebeş
  • Loc publicare: Caransebeş
  • Anul publicaţiei: 1988
  • Referinţă bibliografică pentru nr. revistă: VII; anul 1988; subtitlu: Studii şi Comunicări de Etnografie-Istorie; seria Etnografie-istorie
  • Paginaţia: 189-226
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